• Adresse
    Auktionshaus Hettinger
    Südstraße 123
    06849 Dessau-Roßlau
    Telefon: (0340) 87 01 90 90
    Telefax: (0340) 87 01 90 91
    E-Mail: [email protected]
    Web: http://www.hettinger-auktionen.de
  • Über Hettinger Auktionen

    Von Ottobrunn nach Dessau, von Oberbayern nach Anhalt führt die Geschichte des Hauses Hettinger Auktionen. Der bekannte Berufsphilatelist und erfolgreiche Fachautor Jürgen Hettinger gründete 2001 das Unternehmen.

    2010 übernahm mit Heiko König ein ausgewiesener DDR-Spezialist das Haus. König war schon lange zuvor für Hettinger Auktionen tätig gewesen, hatte zudem Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit anderen Auktionshäusern sammeln können. Seit 1994 Berufsphilatelist, erwarb er die Mitgliedschaft im Bund Philatelistischer Prüfer als Experte für die Ausgaben der DDR. Daneben ist er Mitglied im BPP, im APHV, im BDB, im BDPh und zahlreichen Arbeitsgemeinschaften.

    Von Anbeginn war das Auktionshaus auf Besonderheiten deutscher Sammelgebiete spezialisiert. Galt Hettingers Interesse vor allem den Markenheftchen und Zusammendrucken des Deutschen Reiches, ergänzte König das Angebot um die Schwerpunkte SBZ und DDR Spezial. Hinzu kamen Markenheftchen und Zusammendrucke aus anderen Teilen der Welt.


Impressum und Information zur Online-Streitschlichtung

Informationen zur Online-Streitschlichtung

Online-Streitschlichtung“ (OS-Plattform nach EU-VO)

Link zur Online-Streitschlichtung(splattform) der EU

Informationspflicht lt. Art. 14 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-VO)

Information zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt eine Internet-Plattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sogenannte „OS-Plattform“) bereit, die als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglichen Verpflichtungen, die aus Online-Verträgen über Waren oder Dienstleistungen erwachsen, dient.

Die OS-Plattform der EU-Kommission ist erreichbar unter dem Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind erreichbar über die E-Mail-Adresse: [email protected]


Geschäftsbedingungen

Hettinger Auktionen


Allgemeine Versteigerungsbedingungen

Die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher oder schriftlicher Gebote ausschließlich maßgebend sind.

1. Die Versteigerung ist freiwillig und öffentlich. Sie wird durch das Auktionshaus Hettinger, Inhaber Heiko König, im folgenden „Versteigerer genannt, im fremden Namen und für fremde Rechnung gegen sofortige Bezahlung in Euro durchgeführt.

2. Der Versteigerer kann Nummern des Katalogs in der Auktion vereinigen, trennen, außerhalb der Reihenfolge ausbieten oder zurückziehen.

3. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen.

4. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Falle bleibt das vorher abgegebene Gebot verbindlich. Wenn ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Unklarheiten bestehen, kann der Versteigerer den Gegenstand erneut ausrufen. Wenn mehrere Personen dasselbe Höchstgebot abgeben, entscheidet das Los. Schriftliche Gebote werden interessewahrend nur in dem Umfange ausgeschöpft, der notwendig ist, um anderweitig vorliegende Gebote zu überbieten. Lose, die "gegen Gebot" ausgerufen werden, bedingen ein Mindestgebot von 10,-- Euro und werden zum Höchstgebot zugeschlagen.

5. Auf den Zuschlagpreis werden Auktionsgebühren in Höhe von 22% zuzüglich 2 Euro pro Los und im Falle des Versandes Porto und Verpackungskosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% auf die Nebenkosten erhoben. Von der Umsatzsteuer befreit sind Auslieferungen in Drittländer (Staaten außerhalb der EU) und bei Angabe der USt.-ID-Nr. auch an  Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten (sogenannte innergemeinschtliche Lieferung).

6. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Versteigerer und dem Bieter zustande. Dieser verpflichtet den Käufer zur Abnahme und zur Bezahlung. Wer für Dritte bietet, haftet selbstschuldnerisch neben diesen. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Gleichzeitig geht mit der Zuschlagserteilung die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigung auf den Käufer über. Das Eigentum jedoch, geht erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Käufer über. Schriftliche Bieter erhalten üblicherweise eine Vorausrechnung, die sofort fällig ist. Erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung besteht ein Anspruch auf Aushändigung der gekauften Lose.

7. Alle Beträge, welche 10 Tage nach der Versteigerung bzw. Zustellung der Auktionsrechnung nicht beim Auktionator eingegangen sind, unterliegen einem Verzugszuschlag von 3%. Dazu werden Zinsen in Höhe von 1,5% pro Monat erhoben, es sei denn, der Käufer weist nach, daß ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Im übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufpreises verlangen oder nach angemessener Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts erlöschen die Rechte des Käufers und der Versteigerer ist berechtigt, Schadensersatz in Höhe des entgangenen Entgelts (Einlieferer- und Käuferprovison) zu verlangen. Der Schadensersatz kann auch so berechnet werden, daß das Los in einer weiteren Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös und die Kosten der wiederholten Versteigerung aufzukommen hat, ohne auf einen etwaigen Mehrerlös Anspruch zu haben. Bei Zahlungsverzug von vereinbarten Teilzahlungen oder Zahlungszielen wird der noch ausstehende Gesamtbetrag sofort fällig. Dieser Betrag unterliegt außerdem der oben genannten Zinsberechnung.

8. Die zur Versteigerung kommenden Lose können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Versteigerung befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen stellen keine zugesicherten Eigenschaften, im Sinne des § 459 II BGB dar. Sofern der Versteigerer Objekte des Dritten Reiches, Objekte mit NS-Symbolen oder NS-Zeichen u.ä. anbietet, erfolgt dies allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder Geschichte oder ähnlichen Zwecken. Vgl. § 86 ff. StGB. Der Käufer kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängeln in Anspruch nehmen, wenn er seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Er wird jedoch begründete Mängelrügen gegenüber dem Einlieferer geltend machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers, erstattet er dem Käufer den gezahlten Kaufpreis und die Auktionsgebühr.

Sammlungen, Posten etc. sind von jeglicher Reklamation ausgeschlossen. Reklamationen von Einzellosen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Loses mit Original-Loskarte erfolgen. Die Lose müssen sich in unverändertem Zustand befinden, was insbesondere für die unversehrte Versiegelung von eingeschweißten Marken gilt. Lediglich das Anbringen von FALSCH-Zeichen der Mitglieder des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP) gilt nicht als Veränderung. Der Versteigerer kann verlangen, dass bei Reklamationen ein entsprechender schriftlicher Befund eines zuständigen Verbandsprüfers des BPP eingeholt wird. Will der Ersteigerer eine Prüfung vornehmen lassen, muß er den Versteigerer vor der Auktion darüber informieren. Die Reklamationsfrist wird dann verlängert. Dieses berührt jedoch die Verpflichtung zur sofortigen Bezahlung der Lose nicht. Eventuelle Prüfgebühren werden bei einer berechtigten Reklamation erstattet. Ein darüber hinaus gehender Anspruch ist ausgeschlossen. Mängel die sich bereits aus den Abbildungen ergeben, berechtigen nicht zur Reklamation.

Bezeichnungen wie "Pracht", "Kabinett" etc. stellen die subjektive Einschätzung des Versteigerers und keine Beschaffenheitsangabe im kaufrechtlichen Sinne dar. Marken, die mit "feinst" oder "fein" beschrieben sind, können kleine Fehler aufweisen. Stücke, deren Wert durch den Stempel bestimmt wird, können wegen anderer Qualitätsmängel nicht beanstandet werden.

9. Eine Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz wegen Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn dem Versteigerer fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

10. Erfüllungsort ist Dessau-Roßlau. Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Dessau-Roßlau. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das UN-Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenkauf (CISG) wird nicht angewandt.

11. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Nachverkäufe und für den freihändigen Verkauf. Die Vorschriften über Verkäufe im Fernabsatz finden darauf keine Anwendung.

12. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt.

Datenschutzbestimmungen

Hettinger Auktionen


Ergebnisse
10. Januar 2013
2. Oktober 2012